Mobilfunk und DSL
Nach der TKG-Reform gilt: Die Erstlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen, mit Kündigungsfrist 1 Monat zum Vertragsende. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag monatlich weiter und kann jederzeit mit 1 Monat Frist beendet werden. Das gilt für Telekom, Vodafone, o2, 1&1, Congstar, Klarmobil und alle weiteren Anbieter.
Streaming-Dienste (Netflix, Disney+, Spotify, DAZN)
Monatsabos sind jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Bei Jahresabos gilt die ursprüngliche Laufzeit; danach gilt 1 Monat Frist. DAZN ist hier eine Ausnahme – das Jahresabo verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Fitnessstudios (McFit, FitX, Clever Fit)
Üblich sind 12 oder 24 Monate Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist liegt je nach Anbieter zwischen 1 und 3 Monaten zum Vertragsende. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag um 12 Monate – seit der TKG-Reform ist diese Klausel jedoch unwirksam, wenn der Vertrag nach März 2022 abgeschlossen wurde.
Versicherungen
Die meisten Versicherungen haben 1 Jahr Laufzeit und 3 Monate Kündigungsfrist zum Vertragsablauf. Kfz-Versicherungen sind mit 1 Monat Frist zum 30.11. für einen Wechsel zum 1.1. kündbar. Bei Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Zeitungen und Magazine
Üblich sind 6 Wochen Frist zum Quartalsende. Nach der TKG-Reform müssen Zeitungs-Digitalabos jedoch monatlich kündbar sein, wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist.