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Kündigungsfristen 2026 – alle Verträge im Überblick

Seit dem 1. März 2022 gelten in Deutschland deutlich verbraucherfreundlichere Kündigungsfristen. Verträge dürfen sich nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern, sondern müssen monatlich kündbar sein. Diese Übersicht zeigt Ihnen, welche Fristen aktuell für die wichtigsten Vertragsarten gelten.

Mobilfunk und DSL

Nach der TKG-Reform gilt: Die Erstlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen, mit Kündigungsfrist 1 Monat zum Vertragsende. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag monatlich weiter und kann jederzeit mit 1 Monat Frist beendet werden. Das gilt für Telekom, Vodafone, o2, 1&1, Congstar, Klarmobil und alle weiteren Anbieter.

Streaming-Dienste (Netflix, Disney+, Spotify, DAZN)

Monatsabos sind jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Bei Jahresabos gilt die ursprüngliche Laufzeit; danach gilt 1 Monat Frist. DAZN ist hier eine Ausnahme – das Jahresabo verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Fitnessstudios (McFit, FitX, Clever Fit)

Üblich sind 12 oder 24 Monate Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist liegt je nach Anbieter zwischen 1 und 3 Monaten zum Vertragsende. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag um 12 Monate – seit der TKG-Reform ist diese Klausel jedoch unwirksam, wenn der Vertrag nach März 2022 abgeschlossen wurde.

Versicherungen

Die meisten Versicherungen haben 1 Jahr Laufzeit und 3 Monate Kündigungsfrist zum Vertragsablauf. Kfz-Versicherungen sind mit 1 Monat Frist zum 30.11. für einen Wechsel zum 1.1. kündbar. Bei Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.

Zeitungen und Magazine

Üblich sind 6 Wochen Frist zum Quartalsende. Nach der TKG-Reform müssen Zeitungs-Digitalabos jedoch monatlich kündbar sein, wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist.

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Häufige Fragen

Was ändert sich durch die TKG-Reform?

Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch monatlich – nicht mehr um ein Jahr. Außerdem dürfen die Anbieter Sie nicht mehr in lange Verträge zwingen.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Seit Oktober 2022 muss jeder Anbieter einen Kündigungsbutton auf der Website anbieten. Eine schriftliche Kündigung per Post ist jedoch weiterhin die rechtssicherste Variante und beweist den Eingang.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Bei Preiserhöhungen, Umzug (z. B. ins Funkloch), dauerhaften Leistungsstörungen oder schweren Erkrankungen kann außerordentlich gekündigt werden. Die Frist beträgt meist 1 Monat ab Kenntnis des Grundes.

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