Autokündigen

Widerruf oder Kündigung? – Der Unterschied einfach erklärt

Viele Verbraucher verwechseln Widerruf und Kündigung. Beide beenden einen Vertrag – aber zu völlig unterschiedlichen Zeitpunkten und mit anderen Folgen. Diese Übersicht zeigt, wann was gilt.

Widerruf: 14 Tage nach Vertragsabschluss

Für Fernabsatzverträge (online, telefonisch, per Katalog) haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Vertrag wird so behandelt, als wäre er nie geschlossen worden – Sie bekommen alle gezahlten Beträge zurück.

Kündigung: nach Ablauf der Widerrufsfrist

Nach den 14 Tagen ist nur noch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich. Die Fristen richten sich nach dem Vertrag (siehe unsere Kündigungsfristen-Übersicht). Bereits geleistete Zahlungen werden in der Regel nicht zurückerstattet.

Wann ist welcher Weg sinnvoll?

Innerhalb der ersten 14 Tage: immer Widerruf nutzen – schneller und vollständige Rückzahlung. Danach: ordentliche Kündigung zur Mindestlaufzeit. Bei Sonderfällen (Preiserhöhung, Umzug, Krankheit): außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht.

Form und Beweissicherheit

Sowohl Widerruf als auch Kündigung sollten schriftlich erfolgen – am besten per Brief mit Einlieferungsbeleg. Eine E-Mail oder ein Online-Formular ist zwar erlaubt, aber im Streitfall schwer nachzuweisen.

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Häufige Fragen

Gilt das Widerrufsrecht bei jedem Vertrag?

Nur bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern. Im Ladengeschäft abgeschlossene Verträge sind grundsätzlich nicht widerruflich.

Was, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist?

Dann verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage – ein häufig übersehener Hebel für Verbraucher.

Hilft Autokündigen auch beim Widerruf?

Ja, Sie wählen im Formular einfach „außerordentlich“ und geben „Widerruf gemäß § 355 BGB“ als Grund an.

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